Verfahrensangaben

Erdbau- / Verbauarbeiten; Bau eines Bildungs-, Prüfungs- und Verwaltungszentrums d...

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Industrie- und Handelskammer Schwaben
UST-ID: DE 127 508 456
Stettenstraße 1 + 3
86150
Augsburg
Deutschland
DE271
Fachbereich Einkauf
einkauf@schwaben.ihk.de
08213162-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
DE 811335517
80534
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 89 2176-2411

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45112000-5
45262212-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Durchführung der Erdbau und- Verbauarbeiten für den Neubau eines Bürogebäudes Neidhartstraße 32, 86159 Augsburg.
Die IHK Schwaben ist Eigentümer des Grundstücks Neidhartstraße 32 auf dem ein dreigeschossigen Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1952 stand. Das Grundstück liegt südlich angrenzend zur Hauptgeschäftsstelle der IHK.
Das bestehende Mietshaus wurde bereits vollständig zurück gebaut. An dieser Stelle entsteht mit dem Haus 4 ein zeitgemäßes Bürogebäude, das den aktuellen Anforderungen an Funktionalität und Energieeffizienz entspricht.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Durchführung von Erdarbeiten für den Neubau des Bürogebäudes.
Auszüge aus den Leistungen:
ca. 10.000 m³ Oberboden / Baugrube, lösen, laden, lagern oder entsorgen
ca. 150 m² Berliner Verbau

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
196.415,16
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE271

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über dezimal gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium

Gewichtung
1,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der/die Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Maßgabe der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache "Ärztekammer Westfalen Lippe" (EuGH, Urteil vom 12.9.2013 - Rs. C-526/11) und der einschlägigen nationalen Rechtsprechung (VK Bund, Beschl. v. 16.11.2018, VK 1-99/18; VK Leipzig, Beschl. v. 12.11.2015, l/SVK/033-15; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 18.1.2024; OLG Schleswig, Beschl. v. 22.4.2024, 54 Verg 7/2) sind die deutschen Industrie- und Handelskammern keine öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Die Durchführung dieses Verfahrens erfolgt im Hinblick auf die maximal erwartbaren Transparenzerwartungen potentieller Fördermittelgeber höchst vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der angestrebte bzw. beantragte Subventionierungsanteil liegt unterhalb von 50% der Gesamtkosten (vgl. §99 Nr. 4 GWB

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

11
11

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

196.415,16
EUR
419.335,83
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

IHK-2025/EU0570
Erdbau- / Verbauarbeiten
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Konrad Schmaus GmbH
DE452426994
Mittleres Unternehmen
Aichacher Straße 19
86559
Adelzhausen
Deutschland
DE275
info@konrad-schmaus.de
0491605514248
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja
12.347,85
EUR

Unterauftragnehmer

Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

26.02.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

196.415,16
EUR

Angaben zum Angebot

3
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung