Campus Neu-Ulm, sanierung des westlich gelegenen Altbaus: Bestandssanierung, Abbruch des Dachs und der nordseitig angebauten Nebengebäude, Aufstockung um ein Geschoss mit Pultdach, Außenanlagen.
Die IHK Akademie Schwaben Arbeit und Bildung GmbH ist einer der großen Weiterbildungsträger für berufliche Bildung in Schwaben. Unsere Aufgabe ist es, die Menschen in der Region fit zu machen für neue technologische, kaufmännische oder soziale Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt. Dazu bieten wir zeitnahe, praxisorientierte, ortsnahe und flächendeckende Weiterbildungsmöglichkeiten in ganz Bayerisch-Schwaben an.Unsere Bildungsangebote tragen dazu bei, die berufliche Qualifikation der Fachkräfte in der Region zu erweitern und anzupassen. Die IHK Akademie betreibt das Bildungszentrum Campus Neu-Ulm in einem ehemaligen Offizierscasino, errichtet im Jahr 1937. Im Jahr 2000 wurde das Bestandsgebäude nach Osten hin um einen Anbau erweitert - bestehend aus Zwischenbau und Neubau. Aufgrund einer anstehenden Dachsanierung wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Bezug auf eine Sanierung des gesamten Gebäudes durchgeführt. Die Entscheidung fiel zugunsten einer Gesamtsanierung auf der Grundlage eines Sanierungskonzepts.Der Dachstuhl des Altbaus wird vollständig rückgebaut und durch ein Vollgeschoss mit Pultdach in Holzständerbauweise ersetzt. Auf der Dachfläche (Neigung ca. 5°) wird eine PV-Anlage installiert. Das Erdgeschoss und das 1.OG im Altbau werden weitgehend entkernt und saniert. Im Bereich des stillgelegten mittleren Treppenraums wird ein Personenaufzug eingebaut. Die Aufzugsplanung erfolgt durch einen separaten Fachplaner.Die Außenanlagen werden einschließlich der zusätzlich notwendigen Entwässerungsmaßnahmen vollumfänglich erneuert.Der Bauantrag für die Maßnahme wurde im Dezember 2025 eingereicht.Grundfläche Altbau Sanierungsbereich: 2.172 m²Grundfläche Aufstockung Altbau: 724 m²Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung nach HOAI § 34 (Leistungsphasen 5 bis 9). Als Planungsmethodik ist mind. BIM Level 1 vorzusehen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise (siehe Vertragsmuster). Zunächst werden die Leistungen der Projektstufe 1 (Ausführungsplanung) beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Projektstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Projektstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung.Das Projekt steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln.
Organisation des Projektteams
Qualifikation und Erfahrung des Projektteams
Preis
Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters. 2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bieter verwenden sollen. Die Verwendung der Formularvordrucke wird für die Erstellung des Angebotes empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. 3.) Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Angebote gestellt werden. 4.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle. 5.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform. 6.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über Vergabeplattform einzureichen. 7.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise/Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. 8.) Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen/Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Hinweis zur Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts:Industrie- und Handelskammern sind grundsätzlich keine öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB (VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 18.1.2024 - 1 VK 6/23; ebenso VK Sachsen, Beschl. v. 12.11.2015 - 1/SVK/033-15; grundlegend zum Auftraggeberbegriff berufsständischer Selbstverwaltungskörperschaften EuGH, Urt. v. 12.9.2013 - C-526/11). Die IHK Schwaben erfüllt danach die Voraussetzungen des § 99 Nr. 1-3 GWB nicht. Eine Beherrschung der IHK Akademie Schwaben Arbeit und Bildung GmbH im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB scheidet damit ebenfalls aus. Eine Auftraggebereigenschaft nach § 99 Nr. 4 GWB besteht ebenfalls nicht, da der angestrebte bzw. beantragte Subventionierungsanteil für das konkrete Vorhaben unterhalb von 50 % der Gesamtkosten liegt.
Die europaweite Durchführung dieses Verfahrens erfolgt daher freiwillig, insbesondere im Hinblick auf die Transparenzerwartungen etwaiger Fördermittelgeber, und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Rechtsweg zu den Vergabekammern nach §§ 155 ff. GWB ist nach derzeitiger Einschätzung der Auftraggeberin nicht eröffnet.
Für den Fall, dass entgegen der Rechtsauffassung der Auftraggeberin der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach §§ 155 ff. GWB eröffnet sein sollte, wird vorsorglich auf die Rügeobliegenheiten und Präklusionsfristen des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit die Antragstellerin/der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt hiervon unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf dieser Frist. Der Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Im Übrigen wird auf den vollständigen Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB in seiner jeweils geltenden Fassung hingewiesen.
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Das Projekt steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel.
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: "Formale Ausschlusskriterien": - Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV, - Vollständigkeit des Teilnahmeantrages. "Rechtliche Ausschlusskriterien": - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung), - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben) - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV. - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 -> Wenn "Nein" angekreuzt wird, wird das Kriterium nicht bestätigt (führt zum Ausschluss)Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: - Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister vorhanden ist? -> Wenn "Nein" angekreuzt wird, wird das Kriterium nicht bestätigt (führt zum Ausschluss) - Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt -> Wenn "Nein" angekreuzt wird, wird das Kriterium nicht bestätigt (führt zum Ausschluss) Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR -> Wenn "Nein" angekreuzt wird, wird das Kriterium nicht bestätigt (führt zum Ausschluss)
Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist;
Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt;
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) besteht oder abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR;
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Angabe der technischen Fachkräfte (Architekten, Ingenieure, Meister/Techniker); Angabe Name, Berufsbezeichnung;
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Wirtschaftsjahre Tätigkeitsbereich Objektplanung.
Vorlage Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind. Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 2; Mindestanforderungen Referenzprojekte:1. Mindesthonorarzone III oder höher2. Objektplanung § 34 HOAI, LPH 5 bis 8 vollständig erbracht 3. Projektfertigstellung seit 01.01.2016Anforderung Referenz 1:-Erfahrung mit der Planung von Seminar-, Schulungsgebäuden oder Bildungseinrichtungen-Erfahrung Umbau/Erweiterung von Bestandsgebäude-Erfahrung mit individuellen Brandschutzlösungen-Erfahrung mit Fördermitteln-Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern oder ähnlichen Institutionen (z.B. Krankenhäuser, Kirchen, Bildungsträger)Anforderung Referenz 2:-Erfahrung mit der Planung von Seminar-, Schulungsgebäuden oder Bildungseinrichtungen-Erfahrung mit Holzbau oder Holzhybridbauweise-Erfahrung mit individuellen Brandschutzlösungen-Erfahrung mit Fördermitteln-Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern oder ähnlichen Institutionen (z.B. Krankenhäuser, Kirchen, Bildungsträger)
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.