a) Betriebshaftpflicht
Der Bieter hat nachzuweisen, dass eine - zum Zeitpunkt des Fristendes für den Eingang des Angebots - aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen besteht, bzw. dass eine solche Betriebshaftpflichtversicherung durch eine Versicherung in Deckung genommen wird:
(1) für Personen- und Sachschäden: mindestens EUR 1.000.000,--
(2) für Vermögensschäden: mindestens EUR 100.000,--,
sofern gesetzlich keine höheren Deckungssummen vorgeschrieben sind.
Die Begrenzung der Gesamtleistungen für alle Versicherungsleistungen eines Versicherungsjahres darf nicht geringer sein als das Doppelte der oben angeführten Deckungssummen.
b) Kostenobergrenze
Das Preisangebot des Bieters darf die maximale Kostenobergrenze von 13.445,33 EUR netto, nicht überschreiten (Muss-Anforderung). Angebote, die diese Obergrenze überschreiten, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.